AGB
BEGRIFFSERKLÄRUNGEN
Auftragnehmer – REAKCJA FLAGI REKLAMOWE SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ (Szczawnicka 1, 60-471 Poznań), eingetragen im Unternehmerregister beim Amtsgericht Poznań-Winogrady
Wirtschaftskammer des Landegerichtsregisters unter der Nummer KRS 0000825046, Steuernummer: PL7812005617,
Auftraggeber - Verbraucher und Unternehmer im Sinne von 431 k.c. /poln. Zivilgesetzbuch/, das heißt natürliche Personen, die ein Gewerbe betreiben, juristische Personen und organisatorische Einheiten ohne juristische Persönlichkeit.
§ 1. Allgemeine Bestimmungen
1. Die Bestimmungen dieser Auf tragsbedingungen regeln die Auf tragsannahme und -abwicklung, die
Warenabnahme und -versendung, die Zahlung, die Beanstandung und die Urheberrechte und sind für alle
Auftraggeber verbindlich (ausschließlich § 8 dieser Bedingungen und anderer direkt angeführter Bestimmungen,
die nur für solche Auftraggeber zutreffen, die Unternehmer sind).
2. Schließt der Auftragnehmer einen separaten Vertrag mit dem Auftraggeber, finden die Bestimmungen dieser
Auftragsbedingungen in dem unter den Vertrag nicht fallenden Bereich Anwendung.
3. Die detaillierten technischen Bedingungen, denen die an den Auftragnehmer vom Auftraggeber zwecks
Auftragsabwicklung übermittelten Druckdateien entsprechen müssen, wurden im Anhang Nr. a „Vorgaben für die
Druckvorbereitung von Materialien“ festgelegt.
§ 2. Auftragsannahme
1. Der Auftragnehmer nimmt Aufträge in elektronischer Form an.
2. Der Auftraggeber muss den Auftrag per E-Mail an die Adresse des Auftragnehmers: info@reakcja.eu
zusenden. Besteht zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ein langfristiges Geschäftsverhältnis,
kann der Auftrag an die E-Mail-Adresse des Mitarbeiters des Auftragnehmers gesandt werden, der für die
Betreuung des jeweiligen Auftraggebers verantwortlich ist.
3. Die in § 2 Abs. 2 genannte E-Mail-Nachricht ist durch eine Person zu senden, die für die Vertretung des
Auftraggebers bevollmächtigt ist, und muss alle Angaben enthalten, die zur Durchführung des Auftrags
erforderlich sind, insbesondere:
a) die Unternehmensdaten des Auftraggebers (Steuernummer, statistische Gewerbenummer, Nummer im
Landesgerichtsregister), die in dem Staat erteilt werden, in dem der Auftraggeber registriert ist bzw. seine
Geschäftstätigkeit ausübt. Bei Auftraggebern, die keine Unternehmer sind, müssen der Vor- und Nachname
sowie die Anschrift angegeben werden (alle oben erwähnten Daten werden bei der ersten Bestellung sowie bei
Änderung der Auftraggeberdaten gefordert). Gleichzeitig erklärt der Auftraggeber, dass alle angegebenen
Daten wahrheitsgemäß sind und dass er zur Vertretung des Auftraggebers bevollmächtigt ist und dass der
Auftraggeber die Folgen der Abgabe von wahrheitswidrigen Angaben in diesem Bereich kennt,
b) Genaue Bezeichnung der nachstehenden Auftragsparameter: Name der Druckdatei, zu bedruckender bzw. vom
Auftraggeber bereitgestellter Stoff, Format, Konfektionierung, Auflage,
c) gewünschte Verpackung,
d) Terminvorschlag des Auftraggebers für die Fertigstellung und Versendung bzw. persönliche Abnahme,
e) Wählt der Auftraggeber die Versendung der Druckerzeugnisse – Sendungsdaten und Auswahl des Spediteurs,
des Kurierdienstes, des Lieferunternehmens bzw. der Postdienste, vorausgesetzt der ausgewählte Zulieferer
erbringt seine Leistungen auf dem Gebiet des Geschäftssitzes des Auftraggebers und des Auftragnehmers.
4. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass für die Versendung die Lieferbedingungen des vom Auftraggeber
ausgewählten Spediteurs, Kurierdienstes, Lieferunternehmens bzw. Postdienstes anzuwenden sind.
5. Fehlen irgendwelche von den geforderten Daten, beginnt der Auftragnehmer die Durchführung des Auftrags erst
nach der Zusendung der fehlenden Angaben durch den Auftraggeber innerhalb der vom Auftragnehmer gesetzten
Frist.
6. Der Auftragnehmer behält sich das Recht dazu vor, die Annahme des Auftrags abzulehnen, wenn der Auftraggeber
irgendwelche von den im § 2 Abs. 3 der vorliegenden Bedingungen genannten Daten nicht übermittelt.
7. Vor Auftragsabwicklung darf der Auftragnehmer eine Anzahlung bzw. die Bestellung von entsprechenden
Sicherheiten fordern.
8. Der Auftragnehmer bestätigt gegenüber dem Auftraggeber in elektronischer Form, dass er den Auftrag annimmt,
und legt alle wesentlichen Auftragsbedingungen endgültig fest, darunter insbesondere den Preis, die Fertigstellungsfrist,
das Datum der Versendung bzw. der persönlichen Abnahme der Druckerzeugnisse, den Verpackungstyp und ggf. die
Liefermethode.
§ 3. Durchführung des Auftrags
1. Die zur Auftragsabwicklung erforderlichen Druckdateien sind in Übereinstimmung mit der „Vorgaben für die
Druckvorbereitung von Materialien“ (Anhang Nr. 1 zu diesen Bedingungen) aufzubereiten und anschließend auf den
FTP-Server zu senden ggf. auf eine andere Art und Weise (nach individueller Absprache) an den Auftragnehmer zu
liefern.
2. Der Auftragnehmer realisiert den Auftrag anhand der vom Auftraggeber eingereichten Dateien. Angesichts des
Vorgenannten trägt der Auftraggeber die vollständige Verantwortung für rechtliche und sachliche Mängel in den
gelieferten Druckdateien und für die Aufbereitung der Dateien in Übereinstimmung mit dem Anhang Nr. 1
„Vorgaben für die Druckvorbereitung von Materialien“. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Auftragsdurchführung
zu verweigern, wenn der Inhalt der vom Auftraggeber gelieferten Dateien oder Materialien die Rechtsvorschriften
verletzt, insbesondere wenn die Inhalte beleidigend sind.
3. Falls der Auftrag auf vom Auftraggeber beigestellten oder ausgewählten Stoffen trotz der Warnung des
Auftragnehmers, dass sich das Material für den betroffenen Auftragstyp nicht eignet, realisiert wurde, trägt der
Auftragnehmer weder Verantwortung für die Eignung der Druckerzeugnisse noch für die etwaigen Mängel oder
Schäden, die während der Fertigung vorkommen können.
4. Bei Aufträgen, für die der Auftraggeber Stoffe bereitstellt, muss eine ausreichende Stoffreserve vorgesehen
werden. Die Größe dieser Reserve hängt vom Auftragstyp und von der Sorte des einzusetzenden Materials ab
und wird vom Auftragnehmer anhand der vom Auftraggeber eingereichten Bestellung immer individuell
festgelegt.
5. Beabsichtigt der Auftraggeber Dateien oder Stoffe, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, später als
zum Datum des Auftragseingangs einzureichen, muss er den Auftragnehmer darüber benachrichtigen. Werden die
Dateien oder Materialien innerhalb der vom Auftragnehmer gesetzten Frist nicht geliefert, muss die Fertigstellungsfrist
verschoben und erneut durch den Mitarbeiter des Auftragnehmers gesetzt werden.
6. Die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Materialien werden ausschließlich dann zurückgegeben, wenn
der Auftraggeber eine entsprechende Forderung gleichzeitig mit der Vergabe des Auftrags bzw. später gemäß
der für die Auftragsaufgabe vorgesehenen Prozedur innerhalb von 7 Tagen ab Zusendung des Auftrags an
den Auftragnehmer stellt, es sei denn der Auftragnehmer teilte dem Auftraggeber mit, dass die Materialien
nicht mehr zurückgegeben werden können, da Umstände aufgetreten sind, für die der Auftragnehmer keine
Verantwortung trägt. Die aufbereiteten Druckdateien werden 1 Monat gespeichert, der Auftragnehmer ist
nicht verpflichtet den Auftraggeber über deren Entfernung zu benachrichtigen. Nach Fertigstellung des
Auftrags erlischt die Verantwortung des Auftragnehmers für die vom Auftraggeber, innerhalb von 7 Tagen ab
Fertigstellungsdatum, nicht abgeholten Materialien.
7. Der Auftraggeber darf den Auftragnehmer mit einem Probedruck beauftragen, wobei diese Bestellung gemäß
der Prozedur der Auftragsaufgabe einzureichen ist. Der Auftragnehmer realisiert den Probedruck auf Rechnung
des Auftraggebers. Bei der Fertigung von Probedrucken hat der Auftraggeber - bevor der Auftragnehmer die
Auftragsabwicklung beginnt - den jeweiligen Probedruck freizugeben, wobei die Freigabe gemäß der Prozedur
der Auftragsaufgabe einzureichen ist.
8. Teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer gemäß der Prozedur der Auftragsaufgabe mit, dass der vom Auftraggeber
vorab freigegebene Probedruck modifiziert werden muss, überträgt der Auftragnehmer alle dafür erforderlichen
Kosten auf den Auftraggeber.
9. Der Auftragnehmer trägt keine Verantwortung für die Abweichungen von den vom Auftraggeber gewünschten
Farben, es sei denn er erhielt vor dem Beginn der Druckarbeiten eine Farbvorlage, das heißt den Cromalin- oder
einen anderen glaubwürdigen Farbprüfdruck (Digitalproof), die vom Auftraggeber oder einer vom Auftraggeber
bevollmächtigte Person unterzeichnet wurde.
10. Bei erneuter Aufgabe desselben Druckauftrags muss die Farbvorlage samt Unterschrift des Auftraggebers oder
der vom Auftraggeber bevollmächtigte Person noch einmal geliefert werden. Wurde kein Farbprüfdruck vor dem
Beginn der Druckarbeiten geliefert, finden die Bestimmungen von § 3 Abs. 9 dieser Bedingungen entsprechend
Anwendung.
11. Der Auftraggeber willigt darin ein, dass die vom Auftragnehmer gefertigten Druckerzeugnisse in seinen
Informations- und Werbematerialien sowie als Beispiel für die technischen Fähigkeiten des Auftragnehmers
präsentiert werden können.
§ 4. Urheberrechte
1. Die Annahme dieser Auftragsbedingungen gilt als Erklärung seitens des Auftraggebers, dass er über die Rechte zu
allen gelieferten Materialien und Dateien verfügt.
2. Werden während der Auftragsabwicklung irgendwelche Urheberrechte Dritter verletzt, trägt der Auftraggeber die
volle Haftung dafür. Der Auftraggeber befreit den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter, die aus der
Verletzung dieser Rechte resultieren. Zudem erklärt der Auftraggeber, dass er sich zur Erstattung von allen Kosten
verpflichtet, die der Auftragnehmer wegen der Verletzung der vorgenannten Schutzrechte Dritter tragen musste.
3. Die vom Auftragnehmer zugunsten des Auftraggebers erstellten Entwürfe bleiben Eigentum des Auftragnehmers und
es wird untersagt, diese ohne Einwilligung des Auftragnehmers an Dritte zu übermitteln. Die Entwürfe sind durch
Urheberrechte geschützt.
§ 5. Fertigstellungsfrist
1. Die Fertigstellungsfrist für den Auftrag wird durch einen Mitarbeiter des Auftragnehmers auf Basis der
technischen Leistung des Auftragnehmers festgelegt und hängt von dem Auftragstyp ab.
2. Die Fertigstellungsfrist beginnt an dem Zeitpunkt, an dem der Mitarbeiter des Auftragnehmers die Annahme des
Auftrags bestätigt hat.
3. Der vom Auftragnehmer gesetzte Fertigstellungstermin berücksichtigt nicht die Zeit der Zulieferung durch den gemäß
§ 2 dieser Bedingungen ausgewählten Spediteur, Kurierdienst, Lieferunternehmen bzw. Postdienst.
4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verspätungen in der Fertigstellung von Aufträgen, die auf die höhere Gewalt
zurückzuführen sind. Hindernisse dieser Art hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
5. Bei Verspätungen in der Fertigstellung, die auf die höhere Gewalt zurückzuführen sind, kann der Auftraggeber vom
Vertrag zurücktreten. Beim Rücktritt des Auftraggebers aus den oben genannten Gründen stehen dem Auftraggeber
keine Ansprüche auf Schadenersatz zu.
6. Der Auftraggeber kann Schadenersatz verlangen, wenn sich der Verzug aus der verschuldeten Handlung bzw.
Unterlassung des Auftragnehmers ergibt. Bei Auftraggebern, die Unternehmer sind, darf die Sachentschädigung
nicht mehr betragen als 10 % des jeweiligen Auftragswerts.
§ 6. Abnahme und Versendung der Ware
1. Als Ort der Auftragsdurchführung gilt der Sitz des Auftragnehmers.
2. Standardmäßig werden die zu versendenden Materialien zusammengefaltet, ausschließlich von Druckerzeugnissen
auf Folien - diese werden zusammengerollt oder auf Rollen gewickelt.
3. Wünscht sich der Auftraggeber eine atypische Verpackung, muss er eine detaillierte Beschreibung dieser Verpackung
gemäß der Prozedur der Auftragsaufgabe zusenden. Der Mitarbeiter des Auftragnehmers akzeptiert die vom
Auftraggeber gewünschte Verpackungsweise oder teilt mit, dass diese nicht durchführbar ist, in elektronischer Form.
4. Nach Fertigstellung des Auftrags kann die Ware am Sitz des Auftragnehmers abgeholt werden. Auf Antrag des
Auftraggebers, der gemäß der Prozedur der Auftragsaufgabe einzureichen ist, wird die Ware an den Sitz des
Auftraggebers oder an eine andere vom Auftraggeber benannte Stelle versandt.
5. Für die Transportdauer können die Waren auf Rechnung des Auftraggebers versichert werden; dazu hat der
Auftraggeber einen separaten Auftrag aufzugeben.
6. Das Risiko des unbeabsichtigten Untergangs bzw. der Beschädigung der Ware geht auf den Auftraggeber zum
Zeitpunkt der Aushändigung der Ware an den Spediteur oder die Lieferfirma über.
7. Die Anerkennung dieser Bedingungen gilt als Einwilligung in den Übergang der Sachherrschaft über die Waren an
den Auftragnehmer, wenn sich die Warenversendung auf Forderung des Auftraggebers (die gemäß der Prozedur der
Auftragsaufgabe einzureichen ist) verspätet oder wenn der Verzug beim Versenden auf einem Verschulden des
Auftraggebers beruht. In dem vorgenannten Fall wird die Pflicht des Auftragnehmers zur Überlassung der Waren
erfüllt und die Warenlagerung erfolgt auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers.
8. Bei Warenlieferungen an die Auftraggeber, haftet der Auftragnehmer keinesfalls für die Nichteinhaltung der
Lieferfrist bzw. für Mängel und Schäden, die beim Transport entstanden sind, sofern diese auf Umstände
zurückzuführen sind, für die der Zulieferer verantwortlich ist.
§ 7. Zahlungsmodalitäten und Preise
1. Die Preise für die Fertigstellung der Aufträge zugunsten von Auftraggebern, die Verbraucher sind, werden in
Übereinstimmung mit den allgemein geltenden Vorschriften, insbesondere dem Gesetz vom 5. Juli 2001 über Preise,
angegeben.
2. Wird die Rechnung nicht fristgerecht beglichen, rechnet der Auftragnehmer gesetzliche Zinsen an.
3. Beim Zahlungsverzug des Auftraggebers bezüglich des vorigen Auftrags bzw. der vereinbarten Anzahlung behält sich
der Auftragnehmer das Recht zur Einstellung oder Unterbrechung der Auftragsabwicklung oder zur Verweigerung der
Warenübergabe.
4. Dem Auftragnehmer wird das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Preises durch den
Auftraggeber vorbehalten.
§ 8. Beanstandungen
1. Beanstandungen von Auftraggebern, die Verbraucher sind, werden gemäß dem Gesetz vom 27. Juli 2002 über
besondere Bedingungen an den Verbrauchsgüterkauf und über die Änderung des Zivilgesetzbuches bearbeitet. Die
Bestimmungen im § 8 Abs. 2-10 treffen ausschließlich für Beanstandungen zu, die durch solche
Auftraggeber eingereicht werden, die Unternehmer sind.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Ware unverzüglich nach ihrer Anlieferung auf die Menge, Qualität und
bestellungsgemäße Ausführung zu kontrollieren. Alle Beanstandungen sind dem Auftragnehmer innerhalb von 3
aufeinander folgenden Werktagen mitzuteilen, unter Einhaltung der Prozedur der Auftragsaufgabe. Bei größeren
Aufträgen kann diese Frist vom Auftragnehmer verlängert werden, vorausgesetzt der Auftraggeber reichte eine
entsprechende Forderung gemäß der Prozedur der Auftragsaufgabe ein. Nach Ablauf der oben genannten Frist
werden die Beanstandungen nicht mehr berücksichtigt.
3. Zwecks Erstellung des Besichtigungsprotokolls hat der Auftraggeber die beanstandete Ware bereitzustellen und
Fotoaufnahmen der Produkte an den Vertreter des Auftragnehmers zu liefern.
4. Bei berechtigter Beanstandung kann der Auftragnehmer einen Preisnachlass gewähren oder fehlerfreie Erzeugnisse
anbieten.
5. Erhält der Auftraggeber eine beschädigte Sendung, hat er ein Schadenprotokoll direkt bei der Sendungsannahme zu
erstellen und es vom Zulieferer unterzeichnen zu lassen. Ohne dieses Protokoll wird der Auftragnehmer nicht
imstande sein, die Beanstandung des Auftraggebers zu berücksichtigen und den Schadenersatz wirksam geltend zu
machen.
6. Das Fehlen eines Teiles der bestellten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung.
7. Von der Beanstandung sind geringe Abweichungen von der vom Auftraggeber freigegebenen Farbvorlage
ausgeschlossen. Dasselbe trifft für den Vergleich der Probedrucke mit der fertig gedruckten Auflage.
8. Alle farbbezogenen Beanstandungen werden anhand der Farbvorlagen entschieden, die der Auftraggeber oder eine
von ihm bevollmächtigte Person schriftlich anerkannt hat und die vom Auftragnehmer zum Drucken angenommen
wurden.
9. Bei Beanstandungen haftet der Auftragnehmer bis zum Betrag des Vertrags, der direkt mit dem Auftraggeber
abgeschlossen wurde. Es wird kein Schadenersatz für die sog. Kosten des entgangenen Nutzen vorgesehen.
10. Ist der Auftrag auf die vom Auftraggeber beigestellten oder ausgewählten Stoffen zu fertigen, trägt der Auftragnehmer
keine Verantwortung für die Eignung dieser Stoffe für das Druckverfahren.
§ 9. Abschließende Bestimmungen
1. Der Auftraggeber erklärt, dass er die Bestimmungen der vorliegenden Auftragsbedingungen gelesen hat, dass
er diese anerkennt und sich zu deren Beachtung verpflichtet.
2. Für Angelegenheiten, die in den vorliegenden Auftragsbedingungen nicht geregelt wurden, finden die allgemein
geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere das Zivilgesetzbuch, Anwendung.
3. Sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien werden gemäß den allgemein geltenden Rechtsvorschriften vor dem
Gericht beigelegt, der sachlich und örtlich zuständig ist.