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AGB

BEGRIFFSERKLÄRUNGEN

Auftragnehmer – REAKCJA FLAGI REKLAMOWE SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ (Szczawnicka 1, 60-471 Poznań), eingetragen im Unternehmerregister beim Amtsgericht Poznań-Winogrady

Wirtschaftskammer des Landegerichtsregisters unter der Nummer KRS 0000825046, Steuernummer: PL7812005617,

Auftraggeber - Verbraucher und Unternehmer im Sinne von 431 k.c. /poln. Zivilgesetzbuch/, das heißt natürliche Personen, die ein Gewerbe betreiben, juristische Personen und organisatorische Einheiten ohne juristische Persönlichkeit.

§ 1. Allgemeine Bestimmungen

1. Die Bestimmungen dieser Auf tragsbedingungen regeln die Auf tragsannahme und -abwicklung, die Warenabnahme und -versendung, die Zahlung, die Beanstandung und die Urheberrechte und sind für alle Auftraggeber verbindlich (ausschließlich § 8 dieser Bedingungen und anderer direkt angeführter Bestimmungen, die nur für solche Auftraggeber zutreffen, die Unternehmer sind).
2. Schließt der Auftragnehmer einen separaten Vertrag mit dem Auftraggeber, finden die Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen in dem unter den Vertrag nicht fallenden Bereich Anwendung.
3. Die detaillierten technischen Bedingungen, denen die an den Auftragnehmer vom Auftraggeber zwecks Auftragsabwicklung übermittelten Druckdateien entsprechen müssen, wurden im Anhang Nr. a „Vorgaben für die Druckvorbereitung von Materialien“ festgelegt.

§ 2. Auftragsannahme

1. Der Auftragnehmer nimmt Aufträge in elektronischer Form an.
2. Der Auftraggeber muss den Auftrag per E-Mail an die Adresse des Auftragnehmers: info@reakcja.eu zusenden. Besteht zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ein langfristiges Geschäftsverhältnis, kann der Auftrag an die E-Mail-Adresse des Mitarbeiters des Auftragnehmers gesandt werden, der für die Betreuung des jeweiligen Auftraggebers verantwortlich ist.
3. Die in § 2 Abs. 2 genannte E-Mail-Nachricht ist durch eine Person zu senden, die für die Vertretung des Auftraggebers bevollmächtigt ist, und muss alle Angaben enthalten, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, insbesondere:
a) die Unternehmensdaten des Auftraggebers (Steuernummer, statistische Gewerbenummer, Nummer im Landesgerichtsregister), die in dem Staat erteilt werden, in dem der Auftraggeber registriert ist bzw. seine Geschäftstätigkeit ausübt. Bei Auftraggebern, die keine Unternehmer sind, müssen der Vor- und Nachname sowie die Anschrift angegeben werden (alle oben erwähnten Daten werden bei der ersten Bestellung sowie bei Änderung der Auftraggeberdaten gefordert). Gleichzeitig erklärt der Auftraggeber, dass alle angegebenen Daten wahrheitsgemäß sind und dass er zur Vertretung des Auftraggebers bevollmächtigt ist und dass der Auftraggeber die Folgen der Abgabe von wahrheitswidrigen Angaben in diesem Bereich kennt,
b) Genaue Bezeichnung der nachstehenden Auftragsparameter: Name der Druckdatei, zu bedruckender bzw. vom Auftraggeber bereitgestellter Stoff, Format, Konfektionierung, Auflage,
c) gewünschte Verpackung,
d) Terminvorschlag des Auftraggebers für die Fertigstellung und Versendung bzw. persönliche Abnahme,
e) Wählt der Auftraggeber die Versendung der Druckerzeugnisse – Sendungsdaten und Auswahl des Spediteurs, des Kurierdienstes, des Lieferunternehmens bzw. der Postdienste, vorausgesetzt der ausgewählte Zulieferer erbringt seine Leistungen auf dem Gebiet des Geschäftssitzes des Auftraggebers und des Auftragnehmers.
4. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass für die Versendung die Lieferbedingungen des vom Auftraggeber ausgewählten Spediteurs, Kurierdienstes, Lieferunternehmens bzw. Postdienstes anzuwenden sind.
5. Fehlen irgendwelche von den geforderten Daten, beginnt der Auftragnehmer die Durchführung des Auftrags erst nach der Zusendung der fehlenden Angaben durch den Auftraggeber innerhalb der vom Auftragnehmer gesetzten Frist.
6. Der Auftragnehmer behält sich das Recht dazu vor, die Annahme des Auftrags abzulehnen, wenn der Auftraggeber irgendwelche von den im § 2 Abs. 3 der vorliegenden Bedingungen genannten Daten nicht übermittelt.
7. Vor Auftragsabwicklung darf der Auftragnehmer eine Anzahlung bzw. die Bestellung von entsprechenden Sicherheiten fordern.
8. Der Auftragnehmer bestätigt gegenüber dem Auftraggeber in elektronischer Form, dass er den Auftrag annimmt, und legt alle wesentlichen Auftragsbedingungen endgültig fest, darunter insbesondere den Preis, die Fertigstellungsfrist, das Datum der Versendung bzw. der persönlichen Abnahme der Druckerzeugnisse, den Verpackungstyp und ggf. die Liefermethode.

§ 3. Durchführung des Auftrags

1. Die zur Auftragsabwicklung erforderlichen Druckdateien sind in Übereinstimmung mit der „Vorgaben für die Druckvorbereitung von Materialien“ (Anhang Nr. 1 zu diesen Bedingungen) aufzubereiten und anschließend auf den FTP-Server zu senden ggf. auf eine andere Art und Weise (nach individueller Absprache) an den Auftragnehmer zu liefern.
2. Der Auftragnehmer realisiert den Auftrag anhand der vom Auftraggeber eingereichten Dateien. Angesichts des Vorgenannten trägt der Auftraggeber die vollständige Verantwortung für rechtliche und sachliche Mängel in den gelieferten Druckdateien und für die Aufbereitung der Dateien in Übereinstimmung mit dem Anhang Nr. 1 „Vorgaben für die Druckvorbereitung von Materialien“. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Auftragsdurchführung zu verweigern, wenn der Inhalt der vom Auftraggeber gelieferten Dateien oder Materialien die Rechtsvorschriften verletzt, insbesondere wenn die Inhalte beleidigend sind.
3. Falls der Auftrag auf vom Auftraggeber beigestellten oder ausgewählten Stoffen trotz der Warnung des Auftragnehmers, dass sich das Material für den betroffenen Auftragstyp nicht eignet, realisiert wurde, trägt der Auftragnehmer weder Verantwortung für die Eignung der Druckerzeugnisse noch für die etwaigen Mängel oder Schäden, die während der Fertigung vorkommen können.
4. Bei Aufträgen, für die der Auftraggeber Stoffe bereitstellt, muss eine ausreichende Stoffreserve vorgesehen werden. Die Größe dieser Reserve hängt vom Auftragstyp und von der Sorte des einzusetzenden Materials ab und wird vom Auftragnehmer anhand der vom Auftraggeber eingereichten Bestellung immer individuell festgelegt.
5. Beabsichtigt der Auftraggeber Dateien oder Stoffe, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, später als zum Datum des Auftragseingangs einzureichen, muss er den Auftragnehmer darüber benachrichtigen. Werden die Dateien oder Materialien innerhalb der vom Auftragnehmer gesetzten Frist nicht geliefert, muss die Fertigstellungsfrist verschoben und erneut durch den Mitarbeiter des Auftragnehmers gesetzt werden.
6. Die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Materialien werden ausschließlich dann zurückgegeben, wenn der Auftraggeber eine entsprechende Forderung gleichzeitig mit der Vergabe des Auftrags bzw. später gemäß der für die Auftragsaufgabe vorgesehenen Prozedur innerhalb von 7 Tagen ab Zusendung des Auftrags an den Auftragnehmer stellt, es sei denn der Auftragnehmer teilte dem Auftraggeber mit, dass die Materialien nicht mehr zurückgegeben werden können, da Umstände aufgetreten sind, für die der Auftragnehmer keine Verantwortung trägt. Die aufbereiteten Druckdateien werden 1 Monat gespeichert, der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet den Auftraggeber über deren Entfernung zu benachrichtigen. Nach Fertigstellung des Auftrags erlischt die Verantwortung des Auftragnehmers für die vom Auftraggeber, innerhalb von 7 Tagen ab Fertigstellungsdatum, nicht abgeholten Materialien.
7. Der Auftraggeber darf den Auftragnehmer mit einem Probedruck beauftragen, wobei diese Bestellung gemäß der Prozedur der Auftragsaufgabe einzureichen ist. Der Auftragnehmer realisiert den Probedruck auf Rechnung des Auftraggebers. Bei der Fertigung von Probedrucken hat der Auftraggeber - bevor der Auftragnehmer die Auftragsabwicklung beginnt - den jeweiligen Probedruck freizugeben, wobei die Freigabe gemäß der Prozedur der Auftragsaufgabe einzureichen ist.
8. Teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer gemäß der Prozedur der Auftragsaufgabe mit, dass der vom Auftraggeber vorab freigegebene Probedruck modifiziert werden muss, überträgt der Auftragnehmer alle dafür erforderlichen Kosten auf den Auftraggeber.
9. Der Auftragnehmer trägt keine Verantwortung für die Abweichungen von den vom Auftraggeber gewünschten Farben, es sei denn er erhielt vor dem Beginn der Druckarbeiten eine Farbvorlage, das heißt den Cromalin- oder einen anderen glaubwürdigen Farbprüfdruck (Digitalproof), die vom Auftraggeber oder einer vom Auftraggeber bevollmächtigte Person unterzeichnet wurde.
10. Bei erneuter Aufgabe desselben Druckauftrags muss die Farbvorlage samt Unterschrift des Auftraggebers oder der vom Auftraggeber bevollmächtigte Person noch einmal geliefert werden. Wurde kein Farbprüfdruck vor dem Beginn der Druckarbeiten geliefert, finden die Bestimmungen von § 3 Abs. 9 dieser Bedingungen entsprechend Anwendung.
11. Der Auftraggeber willigt darin ein, dass die vom Auftragnehmer gefertigten Druckerzeugnisse in seinen Informations- und Werbematerialien sowie als Beispiel für die technischen Fähigkeiten des Auftragnehmers präsentiert werden können.

§ 4. Urheberrechte

1. Die Annahme dieser Auftragsbedingungen gilt als Erklärung seitens des Auftraggebers, dass er über die Rechte zu allen gelieferten Materialien und Dateien verfügt.
2. Werden während der Auftragsabwicklung irgendwelche Urheberrechte Dritter verletzt, trägt der Auftraggeber die volle Haftung dafür. Der Auftraggeber befreit den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter, die aus der Verletzung dieser Rechte resultieren. Zudem erklärt der Auftraggeber, dass er sich zur Erstattung von allen Kosten verpflichtet, die der Auftragnehmer wegen der Verletzung der vorgenannten Schutzrechte Dritter tragen musste.
3. Die vom Auftragnehmer zugunsten des Auftraggebers erstellten Entwürfe bleiben Eigentum des Auftragnehmers und es wird untersagt, diese ohne Einwilligung des Auftragnehmers an Dritte zu übermitteln. Die Entwürfe sind durch Urheberrechte geschützt.

§ 5. Fertigstellungsfrist

1. Die Fertigstellungsfrist für den Auftrag wird durch einen Mitarbeiter des Auftragnehmers auf Basis der technischen Leistung des Auftragnehmers festgelegt und hängt von dem Auftragstyp ab.
2. Die Fertigstellungsfrist beginnt an dem Zeitpunkt, an dem der Mitarbeiter des Auftragnehmers die Annahme des Auftrags bestätigt hat.
3. Der vom Auftragnehmer gesetzte Fertigstellungstermin berücksichtigt nicht die Zeit der Zulieferung durch den gemäß § 2 dieser Bedingungen ausgewählten Spediteur, Kurierdienst, Lieferunternehmen bzw. Postdienst.
4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verspätungen in der Fertigstellung von Aufträgen, die auf die höhere Gewalt zurückzuführen sind. Hindernisse dieser Art hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
5. Bei Verspätungen in der Fertigstellung, die auf die höhere Gewalt zurückzuführen sind, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Beim Rücktritt des Auftraggebers aus den oben genannten Gründen stehen dem Auftraggeber keine Ansprüche auf Schadenersatz zu.
6. Der Auftraggeber kann Schadenersatz verlangen, wenn sich der Verzug aus der verschuldeten Handlung bzw. Unterlassung des Auftragnehmers ergibt. Bei Auftraggebern, die Unternehmer sind, darf die Sachentschädigung nicht mehr betragen als 10 % des jeweiligen Auftragswerts.

§ 6. Abnahme und Versendung der Ware

1. Als Ort der Auftragsdurchführung gilt der Sitz des Auftragnehmers.
2. Standardmäßig werden die zu versendenden Materialien zusammengefaltet, ausschließlich von Druckerzeugnissen auf Folien - diese werden zusammengerollt oder auf Rollen gewickelt.
3. Wünscht sich der Auftraggeber eine atypische Verpackung, muss er eine detaillierte Beschreibung dieser Verpackung gemäß der Prozedur der Auftragsaufgabe zusenden. Der Mitarbeiter des Auftragnehmers akzeptiert die vom Auftraggeber gewünschte Verpackungsweise oder teilt mit, dass diese nicht durchführbar ist, in elektronischer Form.
4. Nach Fertigstellung des Auftrags kann die Ware am Sitz des Auftragnehmers abgeholt werden. Auf Antrag des Auftraggebers, der gemäß der Prozedur der Auftragsaufgabe einzureichen ist, wird die Ware an den Sitz des Auftraggebers oder an eine andere vom Auftraggeber benannte Stelle versandt.
5. Für die Transportdauer können die Waren auf Rechnung des Auftraggebers versichert werden; dazu hat der Auftraggeber einen separaten Auftrag aufzugeben.
6. Das Risiko des unbeabsichtigten Untergangs bzw. der Beschädigung der Ware geht auf den Auftraggeber zum Zeitpunkt der Aushändigung der Ware an den Spediteur oder die Lieferfirma über.
7. Die Anerkennung dieser Bedingungen gilt als Einwilligung in den Übergang der Sachherrschaft über die Waren an den Auftragnehmer, wenn sich die Warenversendung auf Forderung des Auftraggebers (die gemäß der Prozedur der Auftragsaufgabe einzureichen ist) verspätet oder wenn der Verzug beim Versenden auf einem Verschulden des Auftraggebers beruht. In dem vorgenannten Fall wird die Pflicht des Auftragnehmers zur Überlassung der Waren erfüllt und die Warenlagerung erfolgt auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers.
8. Bei Warenlieferungen an die Auftraggeber, haftet der Auftragnehmer keinesfalls für die Nichteinhaltung der Lieferfrist bzw. für Mängel und Schäden, die beim Transport entstanden sind, sofern diese auf Umstände zurückzuführen sind, für die der Zulieferer verantwortlich ist.

§ 7. Zahlungsmodalitäten und Preise

1. Die Preise für die Fertigstellung der Aufträge zugunsten von Auftraggebern, die Verbraucher sind, werden in Übereinstimmung mit den allgemein geltenden Vorschriften, insbesondere dem Gesetz vom 5. Juli 2001 über Preise, angegeben.
2. Wird die Rechnung nicht fristgerecht beglichen, rechnet der Auftragnehmer gesetzliche Zinsen an.
3. Beim Zahlungsverzug des Auftraggebers bezüglich des vorigen Auftrags bzw. der vereinbarten Anzahlung behält sich der Auftragnehmer das Recht zur Einstellung oder Unterbrechung der Auftragsabwicklung oder zur Verweigerung der Warenübergabe.
4. Dem Auftragnehmer wird das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Preises durch den Auftraggeber vorbehalten.

§ 8. Beanstandungen

1. Beanstandungen von Auftraggebern, die Verbraucher sind, werden gemäß dem Gesetz vom 27. Juli 2002 über besondere Bedingungen an den Verbrauchsgüterkauf und über die Änderung des Zivilgesetzbuches bearbeitet. Die Bestimmungen im § 8 Abs. 2-10 treffen ausschließlich für Beanstandungen zu, die durch solche Auftraggeber eingereicht werden, die Unternehmer sind.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Ware unverzüglich nach ihrer Anlieferung auf die Menge, Qualität und bestellungsgemäße Ausführung zu kontrollieren. Alle Beanstandungen sind dem Auftragnehmer innerhalb von 3 aufeinander folgenden Werktagen mitzuteilen, unter Einhaltung der Prozedur der Auftragsaufgabe. Bei größeren Aufträgen kann diese Frist vom Auftragnehmer verlängert werden, vorausgesetzt der Auftraggeber reichte eine entsprechende Forderung gemäß der Prozedur der Auftragsaufgabe ein. Nach Ablauf der oben genannten Frist werden die Beanstandungen nicht mehr berücksichtigt.
3. Zwecks Erstellung des Besichtigungsprotokolls hat der Auftraggeber die beanstandete Ware bereitzustellen und Fotoaufnahmen der Produkte an den Vertreter des Auftragnehmers zu liefern.
4. Bei berechtigter Beanstandung kann der Auftragnehmer einen Preisnachlass gewähren oder fehlerfreie Erzeugnisse anbieten.
5. Erhält der Auftraggeber eine beschädigte Sendung, hat er ein Schadenprotokoll direkt bei der Sendungsannahme zu erstellen und es vom Zulieferer unterzeichnen zu lassen. Ohne dieses Protokoll wird der Auftragnehmer nicht imstande sein, die Beanstandung des Auftraggebers zu berücksichtigen und den Schadenersatz wirksam geltend zu machen.
6. Das Fehlen eines Teiles der bestellten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung.
7. Von der Beanstandung sind geringe Abweichungen von der vom Auftraggeber freigegebenen Farbvorlage ausgeschlossen. Dasselbe trifft für den Vergleich der Probedrucke mit der fertig gedruckten Auflage.
8. Alle farbbezogenen Beanstandungen werden anhand der Farbvorlagen entschieden, die der Auftraggeber oder eine von ihm bevollmächtigte Person schriftlich anerkannt hat und die vom Auftragnehmer zum Drucken angenommen wurden.
9. Bei Beanstandungen haftet der Auftragnehmer bis zum Betrag des Vertrags, der direkt mit dem Auftraggeber abgeschlossen wurde. Es wird kein Schadenersatz für die sog. Kosten des entgangenen Nutzen vorgesehen.
10. Ist der Auftrag auf die vom Auftraggeber beigestellten oder ausgewählten Stoffen zu fertigen, trägt der Auftragnehmer keine Verantwortung für die Eignung dieser Stoffe für das Druckverfahren.

§ 9. Abschließende Bestimmungen

1. Der Auftraggeber erklärt, dass er die Bestimmungen der vorliegenden Auftragsbedingungen gelesen hat, dass er diese anerkennt und sich zu deren Beachtung verpflichtet.
2. Für Angelegenheiten, die in den vorliegenden Auftragsbedingungen nicht geregelt wurden, finden die allgemein geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere das Zivilgesetzbuch, Anwendung.
3. Sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien werden gemäß den allgemein geltenden Rechtsvorschriften vor dem Gericht beigelegt, der sachlich und örtlich zuständig ist.